Die DENIC verifiziert verdächtige Inhaber
-
Montag, 13 April, 2026
-
05:22 pm
Aufgrund des neuen Gesetzes zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie für kritische Infrastruktur wird bei der DENIC ab dem 14.04.2026 eine Inhaberverifizierung für "verdächtige Inhaber" erforderlich. Wir als Unternehmen sind verpflichtet, solche Inhaber mit Nachweisen zu verifizieren. Die DENIC nutzt dafür eine KI zur Risikoklassifizierung, die Adressdaten, Namensdaten sowie Metadaten zum Inhaber und den zugehörigen Domains analysiert. Auf diese KI haben wir keinen Einfluss. Die Prüfung wird nur erst durchgeführt, sobald ein Inhaber für eine Registrierung oder Aktualisierung verwendet wird.
Über 95 % unserer Datensätze sind unbedenklich, hier wird sich nichts ändern. Für die restlichen "verdächtige Inhaber" wird in Zukunft eine Aufforderung per Mail versendet, innerhalb von 30 Tagen einen Nachweis zur Existenz des Inhabers hochzuladen. Erfolg dieser Nachweis nicht, werden die Domains deaktiviert und gehen für 90 Tage in die "Quarantäne". Sollte am Ende kein Inhaber nachgewiesen werden, löscht die DENIC die Domains des Inhabers.
Reseller können die Verifizierung ihrer Kund:innen aktuell nicht selbst durchführen. Es muss uns ein Dokument zur Verifizierung der Inhaber:innen-Daten bereitgestellt werden, sodass wir die Verifizierung durchführen können.
Akzeptiert werden Dokumente, auf denen Name und Adresse des Kontakts vollständig und gut lesbar sind:
Ausweis
Einwohnermelderegister
Aufenthaltserlaubnis
Firmenregisterauszug
Gründungsdokumente
Strom-, Gas- oder Wasserrechnung
Kontoauszug
Steuerbescheinigung
Die Verifizierung gilt einmalig pro Kontakt und anschließend für alle zugehörigen Domains. Erfolgt keine Verifizierung innerhalb der gesetzten Frist, wird die betroffene Domain deaktiviert. Sobald die Verifizierung nachgeholt wird, wird sie wieder aktiviert.
Je nach Registry gelten unterschiedliche Fristen und Regelungen zum Domain-Status bei nicht erfolgter Verifizierung. Diese werden in den jeweiligen Nachrichten kommuniziert.
Laut den Registrierungsbedingungen der DENIC bist du verpflichtet, den Inhaber immer korrekt und aktuell zu halten.
Zurück